Mieter oder Pächter
Als Mieter müssen Sie keine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (kurz: Feststellungserklärung) erstellen. Für Ihre gemietete Wohnung oder das gemietete Haus gibt der Eigentümer die Feststellungserklärung ab. Die neue Grundsteuer ist vom Eigentümer ab 2025 zu zahlen und wird in der Regel als Teil der Betriebskosten weiterberechnet.
Als Pächter müssen Sie ebenfalls keine Feststellungserklärung erstellen. Für Ihre gepachteten Flächen gibt der Eigentümer die Feststellungserklärung ab. Möglicherweise wird der Eigentümer um Ihre Unterstützung bitten und sich bei Ihnen erkundigen, wie Sie die gepachteten Flächen bewirtschaften.