Grundsteuer
Was ist die Grundsteuer? Warum wird sie reformiert? Wer ist von der Grundsteuerreform eigentlich betroffen? Und was kommt auf Sie zu? Hier informiert die sächsische Steuerverwaltung zu allen wichtigen Fragen rund um das Thema »Grundsteuer und Grundsteuerreform«
Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (kurz: Feststellungserklärung) war bis zum 31. Januar 2023 abzugeben. Wie es nach der Abgabe der Feststellungserklärung weitergeht, erfahren Sie unter Allgemeines – Wie sieht der Zeitrahmen aus?
Einspruch
Sollten Sie Einspruch gegen die Bescheide zur neuen Grundsteuer eingelegt haben, bitten wir um Verständnis, dass die Finanzämter grundsätzlich keine Eingangsbestätigung erteilen. Die Bearbeitung der Einsprüche ist auch ohne Bestätigung gewährleistet. Bitte sehen Sie ebenfalls von telefonischen Anfragen zum Stand der Einspruchsbearbeitung ab. Das Finanzamt wird sich schriftlich bei Ihnen melden.
Themen
- Allgemeines Wir beantworten häufig gestellte Fragen zum Thema »Grundsteuer und Grundsteuerreform«.
- Sie sind…? Hier finden Sie zielgruppenspezifische Informationen rund um das Thema »Grundsteuer und Grundsteuerreform«.
- Abgabe der Feststellungserklärung Wir erläutern, in welcher Form die Feststellungserklärung beim Finanzamt einzureichen ist.
- Ausfüllanleitung ELSTER Beim Ausfüllen Ihrer Feststellungserklärung in ELSTER ergeben sich Fragen? Wir geben Hilfestellung.
- Anzeigepflichten Bei Veränderungen am Grundstück oder Gebäude oder der Nutzung und bei steuerbefreitem bzw. steuervergünstigtem Grundbesitz sind Anzeigepflichten zu beachten.
- Grundsteuerportal Sachsen (Flurstücksinformationen) Hier können Sie Angaben für die Feststellungserklärung recherchieren.
- Zuständiges Finanzamt Hier können Sie das für Ihre Feststellungserklärung zuständige Finanzamt finden.
- Kontakt Grundsteuer Sie haben weitere Fragen in Sachen Grundsteuer? Das »zuständige Finanzamt« beantwortet Sie Ihnen gern.
Flyer »Die neue Grundsteuer«
Informationen zum Thema »Grundsteuer und Grundsteuerreform« finden Sie auch im Flyer
Kurzüberblick
Einen Kurzüberblick bietet auch die Präsentation des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen