Grundsteuerportal Sachsen (Flurstücksinformationen)
Hier können Sie auf dem »Grundsteuerportal Sachsen« folgende Informationen, die Sie zur Abgabe Ihrer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (kurz: Feststellungserklärung) benötigen, recherchieren:
- Gemeinde
- Gemarkung
- Gemarkungsnummer
- Flurstücksnummer (ggf. bestehend aus Flurstückszähler und Flurstücksnenner)
- Lagebezeichnung (soweit eine solche vorhanden ist)
- Amtliche Fläche
- Bodenrichtwert (nur relevant für wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens)
- Ertragsmesszahl (nur relevant für wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens)
Wo Sie die weiteren Angaben finden, die Sie zur Abgabe Ihrer Feststellungserklärung benötigen, wird unter dem Menüpunkt »Eigentümer« erläutert. Das forstwirtschaftliche Wuchsgebiet (nur relevant für wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens im Falle der forstwirtschaftlichen Nutzung) ist nicht in der Feststellungserklärung anzugeben; sollten Sie dennoch recherchieren wollen, welches forstwirtschaftliche Wuchsgebiet der Gemarkung, in der Ihr Flurstück liegt, zugeordnet ist, können Sie hierfür die nachfolgende Liste verwenden:
- Liste Zuordnung Gemarkungen (*.pdf, 0,23 MB) forstwirtschaftliche Wuchsgebiete Sachsen
Bitte beachten Sie:
Im »Grundsteuerportal Sachsen« finden Sie auch Angaben zur »Tatsächlichen Nutzung«. Diese sind oft nicht aktuell und können deshalb nicht ungeprüft übernommen werden.
Das Grundsteuerportal wurde ausschließlich für Grundsteuerzwecke konzipiert und kann für keinen anderen Zweck verwendet werden.
Folgende »Grundsteuerportale Sachsen« stehen zur Verfügung
Auswahl des zutreffenden »Grundsteuerportals Sachsen«
Um das für Ihren Fall zutreffende Grundsteuerportal Sachsen auszuwählen, vergleichen Sie bitte die Jahreszahl des Grundsteuerportals Sachsen mit dem Bewertungsstichtag, für den Sie eine Feststellungserklärung abzugeben haben. Beide müssen identisch sein.
- Beispiel Feststellungserklärung auf den (Bewertungsstichtag) 1. Januar 2022:
Haben Sie eine Feststellungserklärung auf den 1. Januar 2022 (Hauptfeststellung) zu erstellen, nutzen Sie für die Recherche von Flurstücksinformationen bitte das Grundsteuerportal Sachsen 2022.
- Beispiel Feststellungserklärung auf den (Bewertungsstichtag) 1. Januar 2023:
Änderungen der Verhältnisse, die im Zeitraum ab dem 1. Januar 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2022 eingetreten sind, sind unter Umständen dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. In welchen Fällen und bis wann eine Anzeige erforderlich ist, entnehmen Sie bitte der Rubrik Anzeigepflichten. Sollte das Finanzamt Sie zur Abgabe einer Feststellungserklärung auf den 1. Januar 2023 (Nachfeststellung, Artfortschreibung und/oder Wertfortschreibung) auffordern, nutzen Sie für die Recherche von Flurstücksinformationen bitte das Grundsteuerportal Sachsen 2023.
- Beispiel Feststellungserklärung auf den (Bewertungsstichtag) 1. Januar 2024:
Änderungen der Verhältnisse, die im Zeitraum ab dem 1. Januar 2023 bis einschließlich 31. Dezember 2023 eingetreten sind, sind unter Umständen dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. In welchen Fällen und bis wann eine Anzeige erforderlich ist, entnehmen Sie bitte der Rubrik Anzeigepflichten. Sollte das Finanzamt Sie zur Abgabe einer Feststellungserklärung auf den 1. Januar 2024 (Nachfeststellung, Artfortschreibung und/oder Wertfortschreibung) auffordern, nutzen Sie für die Recherche von Flurstücksinformationen bitte das Grundsteuerportal Sachsen 2024.