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Abgabe der Feststellungserklärung

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (kurz: Feststellungserklärung) war zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Januar 2023 abzugeben.

Nachfolgend finden Sie Hinweise zur Abgabe der Feststellungserklärung für Grundbesitz im Freistaat Sachsen.

In anderen Bundesländern kommen aufgrund anderer Rechtslage gegebenenfalls andere Formulare zur Anwendung. Diese anderen Formulare können Sie nicht für die Feststellungserklärung über den in Sachsen gelegenen Grundbesitz verwenden, da die sächsischen Finanzämter andernfalls Ihre Erklärung unter Umständen nicht bearbeiten können.

Wichtiger Hinweis: Grundsätzlich brauchen Sie keine Belege mit Ihrer Feststellungserklärung einzureichen. Sollte das Finanzamt Angaben oder Belege von Ihnen benötigen, wird es sich bei Ihnen melden.

Aufgrund der Grundsteuerreform ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks (Grundvermögen) bzw. von land- und forstwirtschaftlich genutztem Grundbesitz (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) verpflichtet, eine Feststellungserklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Bei Erbbaurechten ist die oder der Erbbauberechtigte zur Erklärungsabgabe verpflichtet.

Unter www.elster.de steht Ihnen eine kostenlose Möglichkeit zur Verfügung, Ihre Feststellungserklärung elektronisch abzugeben. Hierfür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Wenn Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, z. B. für die Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung, können Sie dieses auch für die Grundsteuer verwenden. Andernfalls können Sie ein Benutzerkonto unter www.elster.de anlegen (Video zur »Registrierung bei Mein ELSTER«). Falls Sie Hilfe bei der Registrierung auf »Mein ELSTER« benötigen, unterstützt das Finanzamt gern; weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des jeweiligen Finanzamtes unter der Rubrik »Servicezentrum« (vorherige telefonische Anmeldung ist erforderlich).

Alternativ können Sie Angebote kommerzieller Hersteller nutzen, deren Produkte die elektronische Übermittlung der Erklärung über die so genannte ERiC-Schnittstelle (Elster Rich Client) ermöglicht.

Welche Formulare (am Beispiel ELSTER) muss ich ausfüllen?

Hinweis: ELSTER unterstützt Sie bei vielen Fragen – auch der Frage nach den auszufüllenden Formularen – mittels einer Hilfefunktion (Ausfüllhilfe). Zudem stellen wir Ausfüllanleitungen für die Abgabe der Feststellungserklärung in ELSTER zur Verfügung.

Formular

Wann auszufüllen?

Hauptvordruck (GW-1)

in jedem Fall

Anlage Grundstück (GW-2)

immer wenn Grundvermögen vorliegt, für Angaben zum Grund und Boden und Gebäude

Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW-3)

immer wenn land- und forstwirtschaftliches Vermögen vorliegt, für Angaben zu Flurstücken und deren Nutzung

Anlage Tierbestand (GW-3A)

ggf. wenn land- und forstwirtschaftliches Vermögen vorliegt, bei Angaben zu gehaltenen und erzeugten Tieren

Ausschließlich in Härtefällen kann die Feststellungserklärung auch in Papierform beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden, z. B. wenn Sie nicht über einen PC oder ein mobiles Endgerät (Laptop, Tablet) verfügen oder keinen Internetzugang haben.
In dem Fall können Sie sich an das für Ihren Grundbesitz zuständige sächsische Finanzamt wenden, um amtliche Vordrucke in Papierform zu erhalten.
Alternativ stehen Ihnen in Härtefällen hier ausfüllbare pdf-Dokumente zur Verfügung. Diese sind elektronisch auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben und im Original bzw. per Telefax an das Finanzamt zu übermitteln oder direkt vor Ort im Finanzamt abzugeben.

Bitte beachten Sie: Ein Versand per E-Mail an das Finanzamt entspricht nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Form.

Welche Formulare muss ich im Härtefall ausfüllen?

Formular/Vordruck Wann auszufüllen?

Hauptvordruck
(Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts)
GW-1

in jedem Fall

Feststellungen gegenüber mehr als drei Personen
(Anlage Feststellungsbeteiligte)
GW-1A

im Falle von Angaben zu weiteren Eigentümerinnen und Eigentümern, wenn der Platz auf dem Hauptvordruck (GW-1) nicht ausreicht

Grundvermögen
Anlage Grundstück
GW-2

immer wenn Grundvermögen vorliegt, für Angaben zum Grund und Boden und Gebäude

Grundvermögen
Einlageblatt zur Anlage Grundstück
GW-2A

im Falle von Angaben zu weiteren Gebäuden oder Gebäudeteilen auf dem Grundstück

Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Anlage Land- und Forstwirtschaft
GW-3

immer wenn land- und forstwirtschaftliches Vermögen vorliegt, für Angaben zu Flurstücken und deren Nutzung

Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Anlage Tierbestand
GW-3A

bei Angaben zu gehaltenen und erzeugten Tieren

Anlage Steuerbefreiungen und -vergünstigungen
GW-4

wenn Anträge auf Grundsteuerbefreiungen oder Ermäßigungen der Steuermesszahl gestellt werden sollen

Wenn Sie in anderen Bundesländern Grundstücke haben, informieren Sie sich bitte auf der Internetseite des Bundeslandes, in dem sich Ihr Grundbesitz befindet, bzw. bei dem für den Grundbesitz zuständigen Finanzamt, ob die Feststellungserklärung ebenfalls elektronisch abzugeben ist bzw. welche Formulare/Vordrucke verwendet werden müssen. Unter www.grundsteuerreform.de finden Sie Links auf die entsprechenden Länderseiten.

Bitte beachten Sie: Es ist zwingend der Erklärungsvordruck des Bundeslandes zu verwenden, in dem der jeweilige Grundbesitz liegt, für den eine Erklärung abgegeben werden soll.

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