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Steuerliche Registrierung

Zur steuerlichen Registrierung (Erfassung) des Unternehmens und Erteilung einer Steuernummer ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt Chemnitz-Süd zu übermitteln. Zusätzlich können noch weitere Unterlagen und Informationen erforderlich sein. Diese sind in den Fragebögen zur steuerlichen Erfassung genannt und werden vom Finanzamt Chemnitz-Süd gesondert angefordert.

Die elektronische Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung ist mittels ELSTER, z. B. mit »Mein ELSTER« möglich. Für die Nutzung von »Mein ELSTER« ist ein Benutzerkonto erforderlich. Für Zwecke des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung kann die Registrierung nur mit einer E-Mail-Adresse erfolgen. Im späteren Verlauf, insbesondere nach Erteilung eines Ordnungskriteriums (ID-Nummer oder Steuernummer), kann das Benutzerkonto in ein vollwertiges Benutzerkonto umgewandelt werden, so dass auch die Abgabe von Steuererklärungen möglich ist.  Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten. Stattdessen können Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auch in Papierform einreichen. Um Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden, können Sie in diesem Fall zusätzlich den Fragebogen zur steuerlichen Registrierung für Einzelunternehmer (Bau) in Ihrer jeweiligen Landessprache übersenden. Bitte fügen Sie dem Fragebogen auch die weiteren, unten aufgeführten Anlagen bei.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist schriftlich zu beantragen. Hierzu ist eine entsprechende Eintragung im Fragebogen zur steuerlichen Registrierung vorzunehmen oder ein formloses Schreiben an das Bundeszentralamt für Steuern bzw. das Finanzamt Chemnitz-Süd zu richten.

Formulare und Informationen

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