Zentrale bundesweite und landesweite Sonderzuständigkeit
Zentrale Zuständigkeit für die Bundesrepublik Deutschland
- Besteuerung von »Bauunternehmen«, die in Rumänien, der Slowakischen Republik oder der Tschechischen Republik ansässig sind
- Besteuerung der bei den vorgenannten Bauunternehmen beschäftigten »Arbeitnehmer« mit Wohnsitz in Rumänien, der Slowakischen Republik oder der Tschechischen Republik
- »Umsatzbesteuerung« aller Unternehmen, die in Rumänien, der Slowakischen Republik oder der Tschechischen Republik ansässig sind (unabhängig von der Branche)
Zentrale Zuständigkeit für den Freistaat Sachsen
- Besteuerung bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung durch einen ausländischen Verleiher (alle Staaten!) außerhalb des Baugewerbes
- Besteuerung der im Ausland (alle Staaten!) ansässigen Werkvertragsunternehmen und Werkvertragsarbeitnehmer, die im Freistaat Sachsen tätig sind