Steuerfahndung
Aufgabe der Steuerfahndungsstelle ist es, Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zu ermitteln sowie die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle. Sie ermittelt sowohl die Besteuerungsgrundlagen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen, wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.
Informations- und Annahmestelle
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Gesamter Zuständigkeitsbereich | 2881 |