Steuerfahndung
Aufgabe der Steuerfahndungsstelle ist es, Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zu ermitteln sowie die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle. Sie ermittelt sowohl die Besteuerungsgrundlagen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen, wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.
Für dieses Arbeitsgebiet hat das Finanzamt seine Zuständigkeit an das Finanzamt Dresden-Nord abgegeben.
Nachfolgend finden Sie daher die zuständigen Ansprechpartner im Finanzamt Dresden-Nord:
Rabenerstraße 1
01069 Dresden
Telefon: +49 351 4691-0
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Gesamter Zuständigkeitsbereich | 8204 |