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Servicezentrum

Wie kann ich mein Anliegen gegenüber dem Finanzamt vortragen?

Zur elektronischen Kommunikation nutzen Sie am bequemsten und am sichersten Ihr Online-Finanzamt »Mein Elster« (www.elster.de).

Zudem können Sie nahezu sämtliche Anliegen telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an das Finanzamt richten (unter Angabe Ihrer Steuernummer). Zusätzlich steht Ihnen das Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung (www.formulare-bfinv.de) zur Verfügung.

Viele Fragen oder Anliegen lassen sich sehr oft telefonisch klären. Daher empfehlen wir Ihnen

 
  • für allgemeine Auskünfte das Info-Telefon.
    Bitte beachten Sie: Das Info-Telefon darf keine steuerliche Beratung leisten und kann auch nicht auf konkrete Einzelfälle eingehen.

Telefon: +49 351 7999-7888

 
  • für Auskünfte zum konkreten Steuerfall das Servicezentrum Ihres Finanzamtes.
    Kontaktdaten spezieller Ansprechpersonen entnehmen Sie bitte der Internetseite Ihres Finanzamtes.

Telefon: 0000 00000-00

 

Wenn eine telefonische Klärung einmal nicht möglich sein sollte oder spezielle Fragen bestehen, vereinbaren Sie am besten einen Gesprächstermin, damit Ihre Ansprechperson für entsprechende Auskünfte – soweit sie erteilt werden dürfen – für Sie zur Verfügung stehen kann. Für die Terminvereinbarung rufen Sie das Servicezentrum oder die Ansprechperson in Ihrem Finanzamt an.

Welche Anliegen werden im Servicezentrum des Finanzamtes bearbeitet?

Die »Informations- und Annahmestelle« als Servicezentrum des Finanzamtes befindet sich im Eingangsbereich.

Sie ist die zentrale Ansprechstelle für Bürgerinnen und Bürger und erledigt nahezu alle im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Besuch anfallenden Arbeiten:

  • Erteilung allgemeiner steuerlicher Auskünfte,
  • Beratung im Rahmen der Auskunfts- und Beratungspflicht des Finanzamtes,
  • Annahme persönlich überbrachter Schriftstücke und Belege,
  • Annahme und erste Überprüfung von Steuererklärungen und Anträgen,
  • Bearbeitung von Anträgen auf Lohnsteuerermäßigung, Eintragung von Freibeträgen und sonstigen Änderungen in der ELStAM-Datenbank, soweit das Finanzamt zuständig ist,
  • Protokollierung von Einsprüchen, Aussetzungsanträgen und Stundungen sowie

Ausgabe von Vordrucken, Broschüren und sonstigem Informationsmaterial.

Wann ist die Informations- und Annahmestelle geöffnet?

Ein Besuch der Informations- und Annahmestelle ist während der Öffnungszeiten des Finanzamtes möglich. Bitte führen Sie zur eindeutigen Identifikation einen gültigen Lichtbildausweis mit sich.

Erfahrungsgemäß ist vormittags mit hohen Besucherzahlen und damit mit Wartezeiten zu rechnen. Um eventuelle Wartezeiten zu vermeiden, können Sie vorab einen Termin unter

Telefon: 0000 00000-00

vereinbaren. Ggf. können Sie über diese Telefonnummer Ihr Anliegen sogar telefonisch klären und es erübrigt sich für Sie ein Besuch des Finanzamts.

HINWEIS: Angaben über unsere Öffnungszeiten auf kommerziellen Internetseiten

Wenn Sie mit einer Internetsuchmaschine nach unseren Öffnungszeiten suchen, erhalten Sie als Treffer auch Links auf kommerzielle Seiten, die als besonderen Service u. a. die Öffnungszeiten und andere Kontaktdaten von Behörden und Institutionen anbieten. Wir weisen darauf hin, dass derartige, uns betreffende Angaben auf kommerziellen Seiten nicht von uns veranlasst sind und wir deshalb keine Verantwortung für deren Richtigkeit übernehmen können.

Unsere jeweils aktuell gültigen Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Internetseite. Hier informieren wir Sie auch rechtzeitig über etwaige Änderungen unserer Öffnungszeiten.

Ich möchte nur etwas abgeben!

Wenn Sie nur Unterlagen abgeben möchten, können Sie diese auch per Post an das Finanzamt übersenden oder nutzen Sie bitte den Briefkasten des Finanzamtes vor Ort. Dieser wird mehrmals täglich geleert.

Erhalte ich in der Informations- und Annahmestelle eine steuerliche Beratung?

Eine detaillierte steuerliche Beratung ist grundsätzlich den steuerlich beratenden Berufen vorbehalten. Viele Informationen und Broschüren zu steuerlichen Themen stehen Ihnen jedoch auch im Steuerportal zur Verfügung.

Ich bestehe auf Diskretion!

In der Informations- und Annahmestelle wird auf eine größtmögliche Diskretion geachtet. Bei Bedarf steht für Besprechungen auch ein separater Raum zur Verfügung. Auf Wunsch ist auch ein Gespräch mit der zuständigen Bearbeiterin oder dem zuständigen Bearbeiter möglich. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.

Telefon: 0000 00000-00

Sie brauchen Hilfe bei der Registrierung auf »Mein ELSTER«?

In der Informations- und Annahmestelle werden Sie vor Ort von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Registrierung auf »Mein ELSTER« unterstützt. Sie müssen sich dazu lediglich eindeutig identifizieren (mittels Personalausweis oder Reisepass) und möglichst Ihre steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) mitteilen. Wenn Sie sich mit dem Personalausweis registrieren möchten, ist außerdem die PIN für den Personalausweis mitzubringen.

Für die Vor-Ort-Registrierung ist der Zugriff auf das persönliche E-Mail-Konto erforderlich (Smartphone mit E-Mail-App oder Zugangsdaten zum E-Mail-Konto mitbringen).

Eine vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer

Telefon: 0000 00000-00

ist erforderlich.

Hinweis: Eine Vor-Ort-Registrierung für ein sog. Organisationszertifikat (Unternehmenskonto für eine steuerrechtliche Organisation, z. B. Gesellschaft, Verein) ist vor Ort im Finanzamt nicht möglich, da nicht in allen Fällen die Authentifizierung zweifelsfrei erfolgen kann.

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