Öffentliche Zustellungen
Öffentliche Bekanntmachung der Benachrichtigungen über die Zustellung von amtlichen Dokumenten (Öffentliche Zustellungen)
Unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde allgemein hierfür bestimmten Stelle zugestellt werden.
Das Finanzamt XY hat diese Internetseite als Stelle der Bekanntmachung bestimmt. Die Benachrichtigungen sind hier zwei Wochen ab dem Veröffentlichungsdatum einsehbar.
- Hesse Bau GmbH (*.pdf, 64,12 KB) Veröffentlicht am 14.11.2024
- HGL GmbH (*.pdf, 64,00 KB) Veröffentlicht am 14.11.2024
- HL - Origo GmbH (*.pdf, 64,02 KB) Veröffentlicht am 14.11.2024
- KUHRTBAU GmbH (*.pdf, 64,14 KB) Veröffentlicht am 14.11.2024
- Peggl UG (haftungsbeschränkt) (*.pdf, 62,18 KB) Veröffentlicht am 12.11.2024
- Beyer, Alen Jürgen (*.pdf, 10,67 KB) Veröffentlicht am 12.11.2024
- Beyer, Alen Jürgen (*.pdf, 10,38 KB) Veröffentlicht am 12.11.2024