Betriebsprüfung
Ermittlung und Beurteilung steuerlich bedeutsamer Sachverhalte unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Die Feststellungen im Prüfungsbericht bilden die Grundlage für die endgültige Steuerfestsetzung durch den Innendienst. Über Zusammenhänge des geprüften Falles mit Dritten können Kontrollmitteilungen gefertigt werden.
Die Zuständigkeit für die Prüfungen richtet sich nach der Größe des zu prüfenden Betriebes:
Amtsbetriebsprüfung
Für dieses Arbeitsgebiet hat das Finanzamt seine Zuständigkeit an das Finanzamt Eilenburg abgegeben.
Nachfolgend finden Sie daher die zuständigen Ansprechpartner im Finanzamt Eilenburg:
Husarenpark 19
04860 Torgau
Telefon: +49 3423 660-0
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Kanzlei | 4900 |
Hauptbetriebsprüfung
Für dieses Arbeitsgebiet hat das Finanzamt seine Zuständigkeit an das Finanzamt Leipzig II abgegeben.
Nachfolgend finden Sie daher die zuständigen Ansprechpartner im Finanzamt Leipzig II:
Informations- und Annahmestelle
Wilhelm-Liebknecht-Platz 3-4
04105 Leipzig
Hausanschrift:
Nonnenstr. 5 c
04229 Leipzig
Telefon: +49 341 559-0
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Kanzlei | 2721 |