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Betriebsprüfung

Ermittlung und Beurteilung steuerlich bedeutsamer Sachverhalte unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Die Feststellungen im Prüfungsbericht bilden die Grundlage für die endgültige Steuerfestsetzung durch den Innendienst. Über Zusammenhänge des geprüften Falles mit Dritten können Kontrollmitteilungen gefertigt werden.

Die Zuständigkeit für die Prüfungen richtet sich nach der Größe des zu prüfenden Betriebes:

Amtsbetriebsprüfung

Für dieses Arbeitsgebiet hat das Finanzamt seine Zuständigkeit an das Finanzamt Eilenburg abgegeben.
Nachfolgend finden Sie daher die zuständigen Ansprechpartner im Finanzamt Eilenburg:

Besucheradresse:
Husarenpark 19
04860 Torgau

Telefon: +49 3423 660-0

Bereich
Durchwahl
Kanzlei 4900

Hauptbetriebsprüfung

Für dieses Arbeitsgebiet hat das Finanzamt seine Zuständigkeit an das Finanzamt Leipzig II abgegeben.
Nachfolgend finden Sie daher die zuständigen Ansprechpartner im Finanzamt Leipzig II:

Besucheradresse:
Informations- und Annahmestelle
Wilhelm-Liebknecht-Platz 3-4
04105 Leipzig

Hausanschrift:
Nonnenstr. 5 c
04229 Leipzig

Telefon: +49 341 559-0

Bereich
Durchwahl
Kanzlei 2721
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