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Betriebsprüfung

Ermittlung und Beurteilung steuerlich bedeutsamer Sachverhalte unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Die Feststellungen im Prüfungsbericht bilden die Grundlage für die endgültige Steuerfestsetzung durch den Innendienst. Über Zusammenhänge des geprüften Falles mit Dritten können Kontrollmitteilungen gefertigt werden.

Die Zuständigkeit für die Prüfungen richtet sich nach der Größe des zu prüfenden Betriebes:

Amtsbetriebsprüfung

Für dieses Arbeitsgebiet hat das Finanzamt seine Zuständigkeit an das Finanzamt Freiberg abgegeben.
Nachfolgend finden Sie daher die zuständigen Ansprechpartner im Finanzamt Freiberg:

Besucheradresse:
Heinrich-Heine-Str. 17
09599 Freiberg

Telefon: +49 3731 379-0

Bereich

Durchwahl

Kanzlei 7024
Kanzlei 7022

Hauptbetriebsprüfung

Für dieses Arbeitsgebiet hat das Finanzamt seine Zuständigkeit an das Finanzamt Chemnitz-Süd abgegeben.
Nachfolgend finden Sie daher die zuständigen Ansprechpartner im Finanzamt Chemnitz-Süd:

Besucheradresse:
Paul-Bertz-Straße 1
09120 Chemnitz

Telefon: +49 371 279-0

  Durchwahl
Kanzlei 4002
Kanzlei 4001
Hauptsachgebietsleiter 4000
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