Betriebsprüfung
Ermittlung und Beurteilung steuerlich bedeutsamer Sachverhalte unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Die Feststellungen im Prüfungsbericht bilden die Grundlage für die endgültige Steuerfestsetzung durch den Innendienst. Über Zusammenhänge des geprüften Falles mit Dritten können Kontrollmitteilungen gefertigt werden.
Die Zuständigkeit für die Prüfungen richtet sich nach der Größe des zu prüfenden Betriebes:
Amtsbetriebsprüfung
Für dieses Arbeitsgebiet hat das Finanzamt seine Zuständigkeit an das Finanzamt Freiberg abgegeben.
Nachfolgend finden Sie daher die zuständigen Ansprechpartner im Finanzamt Freiberg:
Heinrich-Heine-Str. 17
09599 Freiberg
Telefon: +49 3731 379-0
Bereich |
Durchwahl |
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Kanzlei | 7024 |
Kanzlei | 7022 |
Hauptbetriebsprüfung
Für dieses Arbeitsgebiet hat das Finanzamt seine Zuständigkeit an das Finanzamt Chemnitz-Süd abgegeben.
Nachfolgend finden Sie daher die zuständigen Ansprechpartner im Finanzamt Chemnitz-Süd:
Paul-Bertz-Straße 1
09120 Chemnitz
Telefon: +49 371 279-0
Durchwahl | |
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Kanzlei | 4002 |
Kanzlei | 4001 |
Hauptsachgebietsleiter | 4000 |