Betriebsprüfung
Ermittlung und Beurteilung steuerlich bedeutsamer Sachverhalte unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Die Feststellungen im Prüfungsbericht bilden die Grundlage für die endgültige Steuerfestsetzung durch den Innendienst. Über Zusammenhänge des geprüften Falles mit Dritten können Kontrollmitteilungen gefertigt werden.
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Kanzlei | 4001 |
Hauptsachgebietsleiter | 4000 |