Betriebsprüfung
Ermittlung und Beurteilung steuerlich bedeutsamer Sachverhalte unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Die Feststellungen im Prüfungsbericht bilden die Grundlage für die endgültige Steuerfestsetzung durch den Innendienst. Über Zusammenhänge des geprüften Falles mit Dritten können Kontrollmitteilungen gefertigt werden.
Die Zuständigkeit für die Prüfungen richtet sich nach der Größe des zu prüfenden Betriebes:
Rabenerstraße 1
01069 Dresden
Telefon: +49 351 4691-0
Amtsbetriebsprüfung
Durchwahl | |
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Kanzlei | 7602 |
Hauptbetriebsprüfung
Für dieses Arbeitsgebiet hat das Finanzamt seine Zuständigkeit an das Finanzamt Dresden-Nord abgegeben.
Nachfolgend finden Sie daher die zuständigen Ansprechpartner im Finanzamt Dresden-Nord:
Durchwahl | |
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Kanzlei | 7101 |