24.03.2025

Information des Finanzamtes Grimma zur Flurbereinigung Cannewitz

Pressemitteilung: Finanzamt Grimma

Gemäß Ausführungsanordnung des Landratsamts Landkreis Leipzig erfolgte die Anordnung der Ausführung des Flurbereinigungsplans Cannewitz mit Wirkung zum 1. März 2023.

Der Flurbereinigungsplan umfasst die Gemarkungen Cannewitz, Denkwitz, Wagelwitz und Thümmlitz. Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens erfolgten neben Änderungen der Flurstücknummern auch Änderungen der Eigentumsverhältnisse und Flächenänderungen beim Grund und Boden.

Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwertes zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022, die Vermögensart oder die Grundstücksart auswirken oder zu einer erstmaligen Feststellung führen können, sind dem Finanzamt gemäß § 228 Abs. 2 BewG auf den Beginn des folgenden Kalenderjahres anzuzeigen.

Änderungen aus dem, im Jahr 2023 abgeschlossenen, Flurbereinigungsverfahren sind dem Finanzamt mithin auf den Stichtag 1. Januar 2024 mitzuteilen.

Die Anzeige kann durch Abgabe einer Feststellungserklärung oder Änderungsanzeige (GW 5) erfolgen. Diese sind nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung, z.B. per Elster zu übermitteln. In Härtefällen besteht die Möglichkeit der Abgabe in Papierform.

Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Änderungsanzeigen zum 1. Januar 2024 endete bereits zum 31. Dezember 2024. Ausstehende Erklärungen sind unter Angabe des Aktenzeichens nunmehr bis zum 31. Mai 2025 an das Finanzamt Grimma zu übermitteln.

Weitere Hinweise können unter www.finanzamt.sachsen.de/grundsteuer-11198.html abgerufen werden.

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