Servicezentrum
Wozu gibt es ein Servicezentrum?
Wann ist die Informations- und Annahmestelle geöffnet?
Welche Anliegen werden in der IA-Stelle bearbeitet?
Erhalte ich in der IA-Stelle eine steuerliche Beratung?
Ich brauche nur einen Vordruck!
Ich möchte nur etwas abgeben!
Ich bestehe auf Diskretion!
Wozu gibt es ein Servicezentrum?
Die »Informations- und Annahmestelle« (IA-Stelle) ist ein im Eingangsbereich des Finanzamtes gelegenes Servicezentrum. Sie dient der Verbesserung des Kontaktes zwischen dem Bürger und seinem Finanzamt.
Bei bedarfsorientierten Öffnungszeiten soll sie als Servicezentrum dem ratsuchenden Bürger gezielte Hilfestellung bei seinem Anliegen bieten und nahezu alle im Zusammenhang mit der persönlichen Vorsprache anfallenden Arbeiten an räumlich zentraler Stelle erledigen. Die umständliche Suche nach den zuständigen Bearbeitern entfällt damit.
Wann ist die Informations- und Annahmestelle geöffnet?
Die IA-Stelle steht Ihnen während der folgenden Öffnungszeiten zur Verfügung:Montag | 07:30-15.30 Uhr |
Dienstag | 07.30-18.00 Uhr |
Mittwoch | 07:30-12:30 Uhr |
Donnerstag | 07:30-17:00 Uhr |
Freitag | 07:30-12:30 Uhr |
Welche Anliegen werden in der IA-Stelle bearbeitet?
Die IA-Stelle erledigt nahezu alle im unmittelbaren Zusammenhang mit der persönlichen Vorsprache eines Bürgers anfallenden Arbeiten.
- Erteilung allgemeiner steuerlicher Auskünfte
- Beratung der Bürger im Rahmen der Auskunfts- und Beratungspflicht des Finanzamtes
- Annahme persönlich überbrachter Schriftstücke und Belege
- Annahme und erste Überprüfung von Steuererklärungen und Anträgen
- Möglichst abschließende Bearbeitung von Anträgen auf Lohnsteuerermäßigung; Eintragung von Freibeträgen und sonstigen Änderungen in der ELStAM-Datenbank, soweit das Finanzamt zuständig ist
- Protokollierung von Einsprüchen, Aussetzungsanträgen und Stundungen
- Ausgabe von Vordrucken, Broschüren und sonstigem Informationsmaterial
Erhalte ich in der IA-Stelle eine steuerliche Beratung?
Die IA-Stelle erteilt allgemeine Auskünfte zu steuerlichen sowie verfahrensrechtlichen Fragen und informiert im Rahmen der allgemeinen Auskunfts- und Beratungspflicht der Finanzämter. Eine detaillierte steuerliche Beratung ist grundsätzlich den steuerlich beratenden Berufen vorbehalten.
Viele Informationen und Broschüren zu steuerlichen Themen stehen Ihnen jedoch auch im Steuerportal zur Verfügung.
Ich brauche nur einen Vordruck!
Die wichtigsten Vordrucke liegen im Eingangsbereich des Finanzamtes/der IA-Stelle bereit. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit diese im Vordruckbereich des Steuerportals herunterzuladen und selbst auszufüllen und auszudrucken.
Ich möchte nur etwas abgeben!
Wenn Sie nur Unterlagen abgeben möchten, nutzen Sie bitte den Briefkasten des Finanzamtes. Dieser wird mehrmals täglich geleert.
Ich bestehe auf Diskretion!
In der IA-Stelle wird durch die Bearbeiter auf eine größtmögliche Diskretion geachtet. Bei Bedarf steht jedoch für Besprechungen auch ein separates Einzelzimmer zur Verfügung. Auf Wunsch ist auch ein Gespräch im zuständigen Arbeitsgebiet möglich. Die IA-Stelle nennt Ihnen gern Bearbeiter und Zimmernummer.